Kalorienarme Speisen und Getränke mit AminoSweet® stellen einen sinnvollen Beitrag zur Gewichtskontrolle dar

Ein von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) heute veröffentlichtes wissenschaftliches Gutachten stellt fest, dass sich für die Tendenz zuckergesüßter Speisen und Getränke, Gewichtszunahme zu verursachen, keine hinreichenden Belege finden lassen. Auch gäbe es nicht genügend Beweise dafür, dass das Ersetzen dieser Speisen und Getränke durch kalorienarme Alternativen dabei behilflich sein könnte, das Gewicht zu kontrollieren.

Der gesunde Menschenverstand besagt jedoch, dass das Angebot von Speisen und Getränken, die weniger Kalorien enthalten, nur von positiver Wirkung sein kann für Verbraucher, die abnehmen oder ihr Gewicht kontrollieren wollen. Produkte, die kalorienarme Süssungsmittel enthalten, führen zu deutlich geringerer Kalorienaufnahme:

Art der Speise oder des Getränks Kaloriengehalt: Speise oder Getränk mit Zucker Kaloriengehalt: Speise oder Getränk mit kalorienarmen Süßstoffen
Cola-Erfrischungsgetränk (330ml) 139 kcal 0.7 kcal
Fruchtsaftgetränk (250ml) 184 kcal 27 kcal
Erdbeer-Joghurt (125g-Becher) 118 kcal 84 kcal
Himbeer-Götterspeise (100g) 80 kcal 5 kcal
Orangen-Fruchtsaftkonzentrat (250ml) 110 kcal 5 kcal
Tee/Kaffee mit Zucker oder mit Süßstoff-Tabletten 16 kcal (1 Teelöffel) 1 kcal (1 Tablette)

Bei der gutachterlichen Stellungnahme hat das zuständige EFSA-Gremium Aspartam und andere kalorienarme Süßstoffe nicht differenziert betrachtet. Bei praktisch allen wissenschaftlichen Studien, die eine positive Wirkung beim Ersetzen zuckergesüßter Produkte durch kalorienarme Alternativen nachgewiesen haben, wurde Aspartam verwendet. Von allen kalorienarmen Süßstoffen gleicht der Geschmack von Aspartam dem von Zucker am ehesten.

Jahrzehntelange Erfahrung beweist, dass Konsumenten umso stärker dazu neigen, kalorienarme Speisen und Getränke als regelmäßigen Bestandteil ihrer Ernährung und zur Rehydrierung zu wählen, je besser diese schmecken.

30. Juni 2011